Theologische Quartalschrift (ThQ) 183 (2003), 2. Quartalsheft: Themenheft "Zivilreligion" (Herausgebender Moderator: Richard Puza)

1. Die Aktualität des Themas

"Zivilreligion. Politik und Religion in Staaten und im System der Europäischen Union?" So lautete der Titel einer Tagung, die im Vorjahr in Weingarten, in einem Haus der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, stattfinden sollte. Aus technischen Gründen wurde die Tagung auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt verschoben. Das Thema ist aber so aktuell, dass sich eine rasche Publikation anbot.

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Die Zahl von Arbeiten über Zivilreligion ist im Steigen. Die Kirchen äußern sich dazu, Kongresse finden statt. Neuorientierungen sind erkennbar. Nicht nur darauf wollen die Beiträge in diesem Themenheft der ThQ hinweisen. Historisch sind die USA und Frankreich als klassische Ausgangsländer mit unterschiedlichen Typen von Zivilreligion anzusehen. Für Deutschland wurden Existenz und Wirksamkeit einer Zivilreligion lange eher verneint, wenn auch Ansätze vorhanden waren. So wurden z. B. die Reden C. F. v. Weizsäckers als Bundespräsident und Helmut Kohls als Bundeskanzler auf ihren zivilreligiösen Gehalt analysiert. Dazu kommen einige Ereignisse und Rechtsfragen, die zu einem Umdenken geführt haben: 1. Der öffentliche Streit um das Kruzifix in den Klassenzimmern der öffentlichen Schulen Bayerns, der vom deutschen Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden wurde, das in Lehre und Öffentlichkeit höchst umstrittenen war. 2. Der Verfassungsstreit um den LER-Unterricht in Brandenburg, den das Bundesverfassungsgericht durch eine von ihm angeregte Vereinbarung beendete. 3. Die Frage des Tragens eines Kopftuches durch eine muslimische Lehrerin beim Unterricht in Baden-Württemberg oder einer Verkäuferin in einem Kosmetikladen in Ostdeutschland, die auch vor dem Bundesverwaltungsgericht bzw. vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen wurden bzw. werden. 4. Die republikweite Diskussion um den islamischen Religionsunterricht, die noch zu keinem befriedigendem Ergebnis geführt hat. Es gibt noch weitere Fragen, die hier nicht alle angeführt werden können. Die Gerichte sind in zunehmendem Maße mit einschlägigen Problemen konfrontiert. Von den Richtern ist neben juristischem Sachverstand zunehmend auch zivilreligiöse Kompetenz - wie Rolf Schieder richtig bemerkt - gefordert. Auch von der europäischen Ebene her gewinnt die Frage an Gewicht, man denke nur an die Grundwertediskussion oder an die Diskussion um den Platz der Kirchen, Religionen und Weltanschauungen in der EU heute und morgen. In und mit Europa hat auch in Deutschland die multikulturelle und multireligiöse Zukunft schon begonnen. In diesem Heft wird deshalb die Frage nach der Zivilreligion nicht nur historisch, theologisch, rechtlich, staatskirchenrechtlich / religionsrechtlich und rechts vergleichend angegangen, sondern es wird auch die Frage gestellt, was eine Analyse von Verfassung und Konkretion von Zivilreligion in den staatskirchenrechtlichen, besser: den staatlich- / religionsrechtlichen Fragenkreis einbringt und ob und wie die neue Betrachtungsweise ursprünglich staatskirchenrechtlicher Fragen die anstehenden Probleme lösen kann.

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Rolf Schieder bemerkte in seinem Buch, dessen auffallender Titel "Wie viel Religion verträgt Deutschland" mit dem Thema einer Tagung übereinstimmt, die im September 2002, veranstaltet vom Forum des Communautés Chrétiennes, in Brüssel stattgefunden hat: "Religion und Weltanschauungen in den Gesellschaften, sind sie eine Hilfe oder ein Hindernis zur Fassung von Entscheidungen?" "Schon vor dem 11. September 2001 war Religionspolitik ein heikles Unterfangen, ihre Bedeutung wurde aber unterschätzt. So weigerten sich auch führende deutsche Intellektuelle sich der Zivilreligion zuzuwenden." Das hat sich nach dem 11. September 2002 gründlich geändert. Verweilen wir einen Moment bei der Bedeutung von Religionen und Weltanschauungen für die Gesellschaft und die Steuerung gesellschaftlicher Prozesse. Hier hat der 11. September 2001 einiges verändert und auch bei deutschen Intellektuellen ist Religion wieder in. Jürgen Habermas, von dem Schieder in seinem Buch behauptet hatte, dass er die Zivilreligion ersetze, hat durch eine Rede in der Paulskirche in Frankfurt anlässlich der Verleihung des Friedenpreises des Buchhandels wesentlich dazu beigetragen. Die "Welt" hat damals unter den Balkenlettern "Die neue Sicht auf die Religion" folgendes geschrieben: "Was durch diesen Krieg ins Bewusstsein gehoben wird - die religiöse Grundierung der amerikanischen Gesellschaft und vor allem die Bedeutung des Religiösen in der Auseinandersetzung zwischen dem Westen und dem Islam - nimmt Habermas als Herausforderung seines Denkens an. Das heißt für Habermas zunächst eine Akzentverschiebung zugunsten des Religiösen. Stärker als in fast allen seinen Schriften forderte Habermas eine 'Säkularisierung, die nicht vernichtet', erinnerte er an das eigene Recht religiösen Denkens und dekretierte: 'Der szientistische Glaube an eine Wissenschaft, die eines Tages das personale Selbstverständnis durch eine objektive Selbstbeschreibung nicht nur ergänzt, sondern ablöst, ist nicht Wissenschaft, sondern schlechte Philosophie.'"

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2. Inhaltsverzeichnis

  • Richard Puza, Zivilreligion - Einführung und Zusammenfassung (89-96)

  • Eilert Herms, Zivilreligion - Systematische Aspekte eines historischen Phänomens (97-127)

  • Jean Werckmeister, "Religion civile" und katholisches Kirchenrecht (128-134)

  • Jean-Paul Durand, Zivilreligion zwischen Trennung und Vertrag unter Staaten und Religionsgemeinschaften am Beispiel Frankreichs, Ungarns und Deutschlands (135-147)

  • Rik Torfs, Zivilreligion in Belgien und den Niederlanden (148-166)

  • Luciano Musselli, Zivilreligion in Italien (167-176)

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3. Zum Begriff "Zivilreligion"

Zivilreligion ist nicht leicht einzugrenzen. Der Sinn dieses Ausdrucks wechselt je nach Epochen und nach Ländern. Das zeigen auch die Artikel dieses Heftes, die Belgien und die Niederlande, Frankreich, Italien und Deutschland umfassen; in der Einführung werden darüber hinaus die USA angesprochen. Sie zählen zusammen mit Frankreich zu den beiden klassischen Ländern des Entstehens der Zivilreligion, die auch unterschiedliche Konzepte entwickelt haben.

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Das Konzept der Zivilreligion, verstanden im Sinne von rechtlichen und sozialen Grundwerten, in dem Sinne nämlich, wie Rousseau in seinem "Contrat social" davon gesprochen hat, von Grundwerten, die nicht religiöser Natur sind, sondern ihr Fundament in einer okzidentalen Vision haben, die gekennzeichnet ist von christlicher Erfahrung, wenn auch geformt in lebhafter Dialektik mit anderen weltlichen Erfahrungen dieses Konzepts mit dieser Bedeutung ist an die fundamentalen Prinzipien der Rechtsordnung gebunden.

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Von der französischen "religion civile" unterscheidet sich wesentlich die amerikanische Zivilreligion. Im Französischen meint "civile" den Staat und in den USA eher die Zivilgesellschaft im nichtstaatlichen Sinn. Die amerikanische Zivilreligion ist ein "melting pot", so dass man schon von einem amerikanischen Schintoismus gesprochen hat (R. N. Bellah). In Frankreich geht es eher um eine Vielfalt von klaren politischen Werten, die man per analogiam manchmal als "religion civile" bezeichnet. Es ist aber klar, dass die Idee einer Religion, die vom Staat entwickelt wurde, nicht in einer demokratischen Gesellschaft durchsetzbar ist. In einem analogen Sinn bedeutet Religion in einem demokratischen Staat eigentlich die Notwendigkeit einer Vielfalt von gemeinsamen Werten, um das gesellschaftliche Band, den "pacte républicain", zu schaffen und zu erhalten.

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Schieder möchte in seinem Artikel "Civil Religion" im Lexikon für Theologie und Kirche gegenüber einem funktional-programmatischen Begriff von "Civil Religion" dessen Anwendung auf rituelle Verpflichtungshandlungen des Staates, wie Staatsakte oder Vereidigungen, beschränken.

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4. Die einzelnen Beiträge

1. Das Heft beginnt mit der Einführung und Zusammenfassung von Richard Puza. Als Ergebnis dieses Heftes macht der Autor den Vorschlag, in der heutigen pluralistischen Welt von "säkularisierter Zivilreligion" zu sprechen. Die beiden Traditionen der Zivilreligion, die französische und die nordamerikanische, sind in ihrem Ursprung unterschiedlich ausgerichtet: Rousseau und die Französische Revolution gegen den Katholizismus; die amerikanische Variante ist christlich, aber nicht katholisch. Zivilreligion spielt heute in allen europäischen Staaten eine Rolle. Auch Länder mit einer Trennung von Kirche und Staat können offensichtlich ohne Elemente der Zivilreligion nicht auskommen. Schon die Präambel "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott ..." zeigt, dass Elemente einer Zivilreligion auch das Bonner Grundgesetz prägen. Auch sind religiöse Symbole - vom Kruzifix in der Klasse der öffentlichen Schule in Bayern bis zur testamentarisch angeordneten Messe beim Begräbnis Mitterands in Frankreich oder religiösen Zeremonien in Belgien - dafür lebendige Zeugen. Politiker lassen sich im Wahlkampf mit Kirchen ablichten. Frankreich kennt die Ziviltaufe, der Osten Deutschlands die Jugendweihe. Das vereinigte Deutschland kennt nun die Lebenspartnerschaft, ähnlich dem französischen P.A.C.S. Wenn die Nächstenliebe ein Verfassungswert ist, wer kann noch gegen den LER-Unterricht in Brandenburg, der doch diese Werte vermitteln will, sein?

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Dazu eine Anmerkung: Die Zivilreligion eines Landes hat in der Geschichte immer Elemente der in ihm vertretenen oder vorherrschenden christlichen Religion aufgenommen. In diesem Sinn, und auch nur so, ist auch der belgische Staat noch "katholisch" oder der niederländische Staat eben noch "reformiert". Das josephinische Ehepatent von 1783 hatte in Österreich das katholische Eherecht "säkularisiert / civilisiert". Dieses christliche Bild von Zivilreligion wurde inzwischen säkularisiert und wird heute durch die Symbole und Zeichen des Islam und einzelner kleiner religiöser Gruppen pluralisiert: in der Moschee, die neben die Kirche tritt, im Kopftuch, in der Kleidung der OSHO - Jünger. Gibt es oder wird es eine säkularisierte Zivilreligion der Europäischen Union geben? Nicht nur die Reden der europäischen Politiker müssten daraufhin untersucht werden.

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2. In dem grundlegenden Artikel des evangelischen Tübinger Theologen Eilert Herms, der die systematischen Aspekte des "historischen Phänomens" Zivilreligion behandelt, geht es um die Zivilreligion als geschichtliche Realität. Er ist in drei Abschnitte gegliedert: Im I. Abschnitt wird herausgearbeitet, warum der Autor bestimmte Phänomenzusammenhänge mit dem Ausdruck "Zivilreligion" bezeichnet. Im folgenden Abschnitt (II.) werden dann geschichtliche Ausprägungen von Zivilreligion hinsichtlich ihrer Struktur und geschichtlichen Dynamik nachgezeichnet. Die Manifestationen von Religion / Weltanschauung - und Herms stellt die beiden auf eine Ebene, eine Unterscheidung zwischen ihnen hält er nicht für zweckmäßig - als Zivilreligion in den westlichen Gesellschaften schwanken zwischen zwei Typen, je nachdem, wo das Fundament derjenigen Religion oder Weltanschauung gesucht wird und tatsächlich liegt, die sich als zivilreligiös manifestiert, in staatsunabhängiger oder in staatlich veranstalteter und geleiteter Religions- und Weltanschauungskommunikation, dem amerikanischen System einerseits und den europäischen Modellen andererseits. Die Ausführungen münden im Schlussteil (III.) in eine Überlegung zu den Bedingungen für einen sachgemäßen Umgang mit dem ambivalenten Phänomen der Zivilreligion. Einer bekannten These E.-W. Böckenfördes folgend wird festgestellt, dass die Eigenart staatlichen Handelns ausschließt, "diejenigen Gewissheiten hervorzubringen und zu unterhalten, von denen es selbst orientiert und motiviert ist". Ein zukünftiges staatliches Recht der Religions- und Weltanschauungskommunikation muss drei Bedingungen erfüllen, um sachgerecht zu sein: 1. Religionen, Weltanschauungen und Philosophien erbringen eine artgleiche Leistung. 2. Staatliches Handeln muss darauf verzichten, selbst Leistungen in diese Kommunikation einzubringen. 3. Und es muss  - bei eigenem Verzicht auf jegliche staatliche Zivilreligion - sich den zivilreligiösen Leistungen der freien Religions- und Weltanschauungskommunikation ausliefern können.

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3. Das auf Rousseau zurückgehende französische Konzept ist bei Jean Werckmeister dargestellt. Er stellt zunächst die Frage: Was ist die Religion? Ist sie eine Sammlung von Glauben und Dogmen? Definiert sie sich über den Kult und die Teilnahme am kirchlichen Leben? Oder über eine Moral? Stellt etwa die Astrologie einen religiösen Glauben dar? Bedienen sich die Olympischen Spiele eines Kultzeremoniells? All diese Fragen bleiben offen. Den Begriff " civil" will Werckmeister nicht ins Deutsche übersetzt wissen, was übrigens auch die jüngste Ausgabe des Lexikons für Theologie und Kirche macht, wo die Zivilreligion unter dem Artikel "Civil Religion" zu finden ist. Im Französischen handelt es sich um ein vieldeutiges Wort, das man im Deutschen mit "zivil", "staatlich", "bürgerlich", "sozial" oder sogar "völkisch" übersetzen könnte. Der Autor schlägt vor, "religion civile" mit "Staatsreligion" oder mit "bürgerliche Religion" zu übersetzen. "Civil" bedeutet nämlich "nicht der Armee oder der Kirche angehörend", also auch "nicht staatlich". Die "zivile Gesellschaft" ist das eigentliche Objekt der wahren Demokratie, im Gegensatz zu einem mehr oder weniger totalitären Staat oder gegenüber der technokratischen, politischen Welt. Diese Auffassung wurde beispielsweise in Polen in den achtziger Jahren von der Gewerkschaft Solidarnosc verkörpert. Im kommunistischen Polen war die "religion civile" der Katholizismus, der dem kommunistischen Dogma gegenüberstand.

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4. Für den Pariser Kanonisten und Spezialisten für das Verhältnis von Kirche und Staat Jean-Paul Durand ist der Begriff "Zivilreligion" nicht homogen und steht nicht mehr nur für eine einzige und einheitliche Form des weltlichen oder staatlichen Rechtssystems, die die Religionsfreiheit im Allgemeinen und die Religionsfreiheit der einzelnen Person regelt. Am Beispiel Frankreichs und Ungarns wird unter dem Begriff "Zivilreligion" die Koexistenz eines Trennungssystems mit einem vertraglich gestalteten System des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften und Staat behandelt. Dabei zeigt sich, dass das Konkordat bzw. die Vereinbarung zwischen Religionsgemeinschaft und Staat unabhängig von jedem System ist. Im Trennungssystem kann der Staat die Anerkennung der Religionsgemeinschaft zwar verweigern, er kann ihr aber nicht das Recht verwehren, als eine erlaubte faktische Gruppe zu existieren, und ihr bzw. ihren Anhängern werden die religiösen Grundrechte garantiert. Daneben tritt, wie in Ungarn, die registrierte Religionsgemeinschaft; eine ähnliche Einrichtung wurde vor ein paar Jahren auch in Österreich eingeführt. So wird die alte Unterscheidung von anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften wieder aufgenommen und durch die Möglichkeit der Registrierung oder die einfach faktische Existenz demokratisch-rechtsstaatlich ergänzt. Steht hier nicht das deutsche System einer dreifach gestuften Parität Pate?

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5. Der Löwener Kirchen- und Europarechtler Rik Torfs schreibt über die Zivilreligion in Belgien und in den Niederlanden. Für ihn weist Zivilreligion auf eine Suche nach Konturen und auf den Einfluss eines Sinnhorizonts hin, der sowohl die Bürger als auch die politischen Instanzen und ihre Vertreter in ihrem Handeln inspiriert und zugleich die oberste Rechtfertigung dieses Handelns darstellt (Zitat nach Schieder). Er sucht nach Zivilreligion in Belgien und in den Niederlanden und stellt für Belgien das Fehlen einer Zivilreligion oder eines Sinnhorizonts fest. Auch für ihn müssen die Menschen nach dem 11. September 2001 wieder darüber nachdenken, wer sie tatsächlich sind. Können wir - im Gefolge von Abu Jahjah - in einer Gesellschaft leben, in der außer der Einhaltung der Gesetze nichts geteilt wird, fragt er. Und übernimmt zum Schluss den von Richard Puza geprägten Begriff "säkulare Zivilreligion".

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6. In allen Beiträgen steht die Problematik der religionsrechtlichen Integration - oder Nicht-Integration - zumindest im Hintergrund. Diese Frage stellt sich auch bei dem Spezialisten für "Diritto ecclesiastico" aus Pavia, Luciano Musselli. Aber anders als etwa in Belgien oder den Niederlanden ist in Italien die Zivilreligion in der Diskussion. Man folgt dort nicht dem Ansatz der Vereinigten Staaten, sondern dem Frankreichs und wendet sich daher einer stärker laizistischen Konzeption zu. Die Zivilreligion wird der traditionellen, katholischen Religion gegenübergestellt. Der Politologe Gian Enrico Rusconi spricht von Zivilreligion als einer von durch die Vernunft inspirierten Laizität. An der aktuellen Debatte beteiligen sich intensiv intellektuelle Laien und weniger intensiv Politologen und Rechtswissenschaftler nichtkatholischer Richtung. Die Katholiken zeigen Sorge bis hin zur Feindseligkeit gegenüber der von Rousseau entwickelten Konzeption. Auch in Italien ist die institutionelle Bedeutung der Religion zurückgegangen. Aber zugleich ist dort ein gewisses Wiedererwachen der Aufmerksamkeit für das religiöse Faktum und seine Symbolik, insbesondere die katholische Religion, festzustellen. Vom Standpunkt eines europäischen Religionsrechtes aus gesehen ist Italien durch den Abschluss von Vereinbarungen mit kleineren Religionsgemeinschaften führend geworden. Die Vereinbarung mit den Muslimen ist aber bisher, anders als etwa in Spanien, noch nicht zustande gekommen.

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7. Leider konnte aus Platzgründen der Aufsatz von Monica-Elena Herghelegiu über die Vereinigten Staaten von Amerika nicht aufgenommen werden. Die Frage hatte bei Drucklegung des Heftes besondere Aktualität aufgrund des gerade begonnenen Irakkrieges. Deshalb sei zum Schluss eine Passage daraus zitiert: "Vor allem unter den neuesten politischen Entwicklungen beginnt die Zivilreligion in den USA wieder eine besondere Rolle zu spielen. Auf dem Hintergrund des existierenden Konfliktes zwischen der westlich-'christlichen' und der islamischen Welt werden erneut Begrifflichkeiten aus dem Christentum aufgegriffen, um politische Überzeugungen darzustellen und politisches Handeln zu rechtfertigen. Dabei hat diese Begrifflichkeit nur sehr wenig mit dem Christentum zu tun. Es werden eher allgemein religiöse Gefühle angesprochen, die sich die Bevölkerung zu eigen macht, die aber ihres christlichen Kerns entleert sind. In seinen Reden nach dem 11. September 2001 greift der amerikanische Präsident George W. Bush auf alte Topoi der amerikanischen Geschichte zurück, die er in einen neuen Kontext einbaut. Es scheint, dass er unterstreichen will, dass das amerikanisch Volk zur Befreiung der Welt gegen die 'Achse des Bösen' berufen ist. Es ist ein fast messianisches Bewusstsein, das hier zum Ausdruck kommt. Die gesamte politische Situation wird in dichotomischen Paaren beschrieben: hier ist das Gute, dort ist das Böse, hier das Licht, dort die Finsternis, hier die Wahrheit, dort die Lüge, hier die Befreiung, dort die Versklavung. Dadurch entsteht eine neue Form von Zivilreligion, die Werte aus dem Christentum übernimmt, aber eine eigene 'Dogmatik' entwickelt. Diese neue Religion des amerika nischen Bürgers (religion civile, so wie sie Jean Werckmeister definiert) nimmt einen gewissen Absolutheitsanspruch an, den der gesamte 'westliche' Kulturkreis ebenfalls zu übernehmen hat - was selbstverständlich sehr problematisch ist."

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Richard Puza