Revue européenne des relations églises-état / European Journal for Church and State Research

Leuven: Peeters 1994, vol. 1. IV, 86 S.

Mit dieser Anzeige soll auf eine neue Zeitschrift hingewiesen werden, die vom Europäischen Konsortium zur Erforschung des Verhältnisses von Kirche und Staat (European Consortium for Church-State Research) nunmehr herausgegeben wird. Präsident des Konsortiums ist Frau Professor Dr. Dr. B. Basdevant-Gaudemet (Paris). Als Herausgeber fungiert Professor Dr. Rik Torfs von der Katholischen Universität Löwen, Fakultät für Kanonisches Recht. Schon 1993 gab es eine Null-Nummer dieser Zeitschrift. Die Artikel sind entweder in Englisch oder Französisch geschrieben. Das erste Heft gibt einen Überblick über das Verhältnis von Kirche und Staat in einer Reihe von europäischen Staaten, deswegen sei hier zunächst einmal einfach das Inhaltsverzeichnis abgedruckt:

1

Église et état en Belgique en 1993 von Luc Vervliet. Church and State in Denmark 1993 von Inger Dübeck. Le droit public ecclésiastique en Allemagne fédérale dans les années 1993 et 1994 von Joseph Listl. Church and State in England 1993 von J. David McClean. Church and State in Spain 1993 von Agustin Motilla. Echos français en droit civil ecclésiastique pour l'année 1993-1994 von Jean Paul Durand. Le droit des cultes dans les départements du Rhin et de Ia Moselle von Francis Messner. Church and State in Greece 1993 von Charalambos K. Papastathis. Church and State in Ireland 1993 von James Casey. Church and State in Italy 1993 von Daniela Jouvenal. Église et état au Grand-Duché de Luxembourg en 1993 von Alexis Pauly. Church and State in the Netherlands 1993 von Sophie C. van Bijsterveld. Liberté de religion et Convention Européenne des Droits de I'Homme en 1993 von Jean Duffar.

2

Hervorzuheben ist in der Reihenfolge der Aufsätze folgendes: In Belgien wurden die nichtkonfessionellen Philosophien (Weltanschauungen) seit 1993 den anerkannten Kulten gleichgestellt. Inzwischen wurde dort auch der Islam durch Gesetz anerkannt. Grönland wurde eine unabhängige Diözese innerhalb der dänischen Nationalkirche. Zu Deutschland ist vor allem über die Errichtung der neuen Diözesen in Erfurt, Görlitz, Magdeburg und jetzt auch Hamburg zu berichten. Mit den evangelischen Kirchen der fünf neuen Bundesländer wurden neue Kirchenverträge abgeschlossen. Die Konkordate mit dem Heiligen Stuhl sind in Vorbereitung. In England gibt es nun in der anglikanischen Kirche Priesterinnen; es wird darüber diskutiert, die Kirche stärker vom Staat zu lösen. In Spanien sind weitere Verträge (Agreements) mit den jüdischen Gemeinschaften, der evangelischen Kirche und den Muslimen abgeschlossen worden. In Frankreich, wo es eigentlich kein Staatskirchenrecht gibt, ist die laïcité des Staates in eine Krise geraten. Darüber hinaus wird die Entwicklung des Kultrechtes in EIsaß-Lothringen dargestellt: Neuorganisation der protestantischen Pfarräte, der Kirchenfabriken der katholischen Kirche, gesetzliche Anerkennung der Kongregationen, Regelung des Rechtsstatus der nichtanerkannten Kulte. In Griechenland wird die Entwicklung im Bereich des Rechtswesens seit 1993 dargestellt. Für Irland wird festgehalten, daß das irische Volk religiös ist, daher können sich administrative Entscheidungen auf diesen Tatbestand gründen. In Italien wurden im Jahr 1993 verschiedene Vereinbarungen (intese) zwischen dem Staat und religiösen Gemeinschaften abgeschlossen, so mit den Waldensern betreffend die Einhebung von Abgaben, mit den Baptisten und Lutheranern. Probleme gibt es im Bereich der Anerkennung katholischer Eheschließungen. Können die staatlichen Gerichte kirchliche Ehen für nichtig erklären? 1993 hat der Kassationshof darauf positiv geantwortet, aber der Verfassungsgerichtshof hat gegenteilig entschieden. Interessant auch die Entwicklung in Luxemburg. Die Europäische Kommission für Menschenrechte hat einen Rekurs gegen die Verpflichtung der Schüler, entweder Religionsunterricht oder Moral- und Sozialuntemcht zu besuchen, abgewiesen. In den Niederlanden gibt es interessante Weiterentwicklungen zum Thema Datenschutz. Am Schluß gibt es einen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 1993.

3

In dieser Zeitschrift konnte ich schon mehrfach über die Entwicklungen im Verhältnis von Kirche und Staat berichten. Auch über das Neue im Bereich der Wissenschaft vom Staatskirchenrecht. Inzwischen ist das vergleichende Staatskirchenrecht, wie man auch an dieser Zeitschrift sieht, ein gehöriges Stück vorangekommen. Jetzt gibt es sogar Stimmen, die für die Verankerung religionsrechtlicher Bestimmungen in den Verträgen der Europäischen Gemeinschaft eintreten. Da ist heute also manches im Fluß. Hier ist es sehr wichtig, daß eine solche Zeitschrift nun existiert und ein Forum für die Auseinandersetzung und Diskussion bietet. ln Zukunft wird man sicher auch vom reinen Nebeneinander zu einem fruchtbaren Dialog kommen. Zwei Dinge möchte ich noch anmerken:

4

1. Wäre es nicht sinnvoll, dieser Zeitschrift Summarien in deutscher Sprache zuzufügen?

5

2. Mit 1. 1. 1995 wurde die Europäische Gemeinschaft um drei Mitglieder (Schweden, Finnland und Österreich) erweitert. Ich denke, daß auch von dort interessante Impulse für das Verhältnis von Kirche und Staat ausgehen, deren Einbeziehung in die europäische Diskussion vonnöten ist.

6

Richard Puza