Formmangel: Fehlen der Traubefugnis

Urteil vom 27.06.2017

Autor/innen

  • Erzbischöfliches Offizialat Freiburg i. Br. coram Weil

Schlagworte:

Traubefugnis, Delegation, Ökumenische Trauung, Konfessionsverschiedene Ehe

Abstract

Die Nichtigkeit der am TT.MM.20JJ zwischen dem katholischen Kläger und der evangelischen Nichtklägerin in der evangelischen Kirche X zu X in kanonischer Form, d. h. hier in ökumenischer Form C, geschlossenen Ehe steht fest, weil bewiesen ist, dass der der Trauung assistierende katholische Geistliche nicht die notwendige Traubefugnis erhalten hatte (can. 1111 § 2 CIC).

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Veröffentlicht

2017

Zitationsvorschlag

coram Weil, E. O. F. i. B. (2017). Formmangel: Fehlen der Traubefugnis: Urteil vom 27.06.2017. NomoK@non. Abgerufen von https://nomokanon.de/index.php/nomokanon/article/view/232

Rubrik

Diözesanurteile