Formmangel: Fehlen der Traubefugnis
Urteil vom 27.06.2017
Schlagworte:
Traubefugnis, Delegation, Ökumenische Trauung, Konfessionsverschiedene EheAbstract
Die Nichtigkeit der am TT.MM.20JJ zwischen dem katholischen Kläger und der evangelischen Nichtklägerin in der evangelischen Kirche X zu X in kanonischer Form, d. h. hier in ökumenischer Form C, geschlossenen Ehe steht fest, weil bewiesen ist, dass der der Trauung assistierende katholische Geistliche nicht die notwendige Traubefugnis erhalten hatte (can. 1111 § 2 CIC).
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Veröffentlicht
2017
Zitationsvorschlag
coram Weil, E. O. F. i. B. (2017). Formmangel: Fehlen der Traubefugnis: Urteil vom 27.06.2017. NomoK@non. Abgerufen von https://nomokanon.de/index.php/nomokanon/article/view/232
Rubrik
Diözesanurteile