Neuordnung der Seelsorge und Hirtensorge in den Pastoralen Räumen im Bistum Würzburg

Autor/innen

  • Stefan Rambacher Diözese Würzburg

DOI:

https://doi.org/10.5282/nomokanon/234

Schlagworte:

Seelsorge, Pastoraler Raum, Würzburg, Pfarrei, Leitung

Abstract

Zum 1. Oktober 2021 hat Bischof Dr. Franz Jung Partikularnormen zur „Neuordnung der Seelsorge und Hirtensorge im Pastoralen Raum“ für das Bistum Würzburg in Kraft gesetzt und mit ihnen die Strukturen der Seelsorge für seine Diözese nach einem längeren Entwicklungsprozess verbindlich festgelegt. Maßgeblich dafür war die Bildung von 43 Pastoralen Räumen als Zusammenschlüsse benachbarter Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften mit der Option der solidarischen Leitung nach c. 517 § 1 CIC. Der vorliegende Beitrag hat das Ziel, die wesentlichen Inhalte dieser Partikularnormen vorzustellen und zu erläutern, ihren Kontext aufzuzeigen und den Prozess der Entwicklung zu beleuchten, welcher den aktuellen Partikularnormen vorausgegangen ist.

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Veröffentlicht

06.03.2023

Zitationsvorschlag

Rambacher, S. (2023). Neuordnung der Seelsorge und Hirtensorge in den Pastoralen Räumen im Bistum Würzburg. NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/234