Kirchliche Sanktionen zwischen Akzeptanz und Kritik

Zur Begründung des Strafanspruchs der katholischen Kirche

Autor/innen

  • Anna-Maria Bader LMU München

DOI:

https://doi.org/10.5282/nomokanon/307

Schlagworte:

Strafrecht, Strafanspruch, c. 1311, ius nativum

Abstract

Der Strafanspruch der katholischen Kirche wurde und wird immer wieder zur Diskussion gestellt oder in Zweifel gezogen. Ausgangspunkt des vorliegenden Beitrags ist deshalb die Frage, wie sich der in c. 1311 § 1 manifestierte Anspruch der Kirche, es sei ihr angeborenes und eigenes Recht (ius nativum et proprium), straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen, theologisch begründen lässt. Dazu werden ausgehend vom genannten Canon und dessen Entwicklungsgeschichte sowie auf der Grundlage seiner Quellen und der Ekklesiologie des 2. Vatikanischen Konzils verschiedene Argumentationslinien aufgezeigt und in ihren systematischen Zusammenhang gestellt.

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Veröffentlicht

09.07.2025

Zitationsvorschlag

Bader, A.-M. (2025). Kirchliche Sanktionen zwischen Akzeptanz und Kritik: Zur Begründung des Strafanspruchs der katholischen Kirche . NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/307

Rubrik

Fachartikel

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