Kirchliche Sanktionen zwischen Akzeptanz und Kritik
Zur Begründung des Strafanspruchs der katholischen Kirche
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/307Schlagworte:
Strafrecht, Strafanspruch, c. 1311, ius nativumAbstract
Der Strafanspruch der katholischen Kirche wurde und wird immer wieder zur Diskussion gestellt oder in Zweifel gezogen. Ausgangspunkt des vorliegenden Beitrags ist deshalb die Frage, wie sich der in c. 1311 § 1 manifestierte Anspruch der Kirche, es sei ihr angeborenes und eigenes Recht (ius nativum et proprium), straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen, theologisch begründen lässt. Dazu werden ausgehend vom genannten Canon und dessen Entwicklungsgeschichte sowie auf der Grundlage seiner Quellen und der Ekklesiologie des 2. Vatikanischen Konzils verschiedene Argumentationslinien aufgezeigt und in ihren systematischen Zusammenhang gestellt.
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Veröffentlicht
09.07.2025
Zitationsvorschlag
Bader, A.-M. (2025). Kirchliche Sanktionen zwischen Akzeptanz und Kritik: Zur Begründung des Strafanspruchs der katholischen Kirche . NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/307
Rubrik
Fachartikel