Arglistige Täuschung; Ausschluss der Unauflöslichkeit

Urteil vom 30.09.2021

Autor/innen

  • Bischöfliches Offizialat Würzburg coram Drexler

Schlagworte:

Verschweigen einer sexuellen Affäre, Unaufrichtigkeit, Freie Entscheidung

Abstract

Es sind alle rechtserheblichen Tatbestandsmerkmale der arglistigen Täuschung nach can. 1098 CIC erfüllt, da die Klägerin den Nichtkläger über eine wesentliche Eigenschaft auf ihrer Seite absichtlich und bewusst getäuscht hat, welche ihrer Natur nach geeignet ist, das eheliche Leben schwer zu stören, und dass diese Eigenschaft bewusst verschwiegen wurde, um die Eheschließung zu erreichen bzw. nicht zu gefährden.

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Veröffentlicht

30.09.2021

Zitationsvorschlag

coram Drexler, B. O. W. (2021). Arglistige Täuschung; Ausschluss der Unauflöslichkeit: Urteil vom 30.09.2021. NomoK@non. Abgerufen von https://nomokanon.de/index.php/nomokanon/article/view/253

Rubrik

Diözesanurteile

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