Eheführungsunfähigkeit
Urteil vom 10.07.2023
Schlagworte:
Eheführungsunfähigkeit, GenderinkongruenzAbstract
Das Urteil der I. Instanz Bamberg ist zu bestätigen, d. h. es steht nicht fest, dass die zwischen Caia und Titus geschlossene Ehe nichtig ist wegen psychisch bedingter Eheführungsunfähigkeit seitens des Mannes gemäß can. 1095 n. 3 CIC des Kirchlichen Gesetzbuches.
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Veröffentlicht
24.07.2025
Zitationsvorschlag
Bischöfliches Diözesangericht Würzburg coram Rambacher. (2025). Eheführungsunfähigkeit: Urteil vom 10.07.2023. NomoK@non. Abgerufen von https://nomokanon.de/index.php/nomokanon/article/view/309
Rubrik
Diözesanurteile