Ein interdisziplinärer Dialog mit Magnifica humanitas

Künstliche Intelligenz (KI), Verantwortung und Menschenwürde zwischen säkularer Rechtsordnung und theologischer Sozialethik

Autor/innen

  • Marlon Possard Sigmund-Freud-Privatuniversität Wien/Berlin; Hochschule für Angewandte Wissenschaften Campus Wien https://orcid.org/0000-0003-0556-8685
  • Siegfried Bamer Erzdiözese Wien (Röm.-kath. Kirche)

DOI:

https://doi.org/10.5282/nomokanon/351

Schlagworte:

Künstliche Intelligenz, Europäische Union, Moraltheologie, Enzyklika, Leo XIV., Ethik, Philosophie, Magnifica humanitas, Fake News, Humanum, Recht und Religion, weltliches Recht

Abstract

Die rasante Entwicklung generativer KI verändert gegenwärtig nicht nur technische und ökonomische Strukturen, sondern berührt zunehmend anthropologische, rechtliche, ethische und theologische Grundfragen moderner Gesellschaften. Systeme, die formulieren, analysieren, simulieren und Entscheidungen vorbereiten können, erzeugen den Eindruck, menschliche Urteilskraft werde funktional substituierbar. Zugleich wächst jedoch die Einsicht, dass normative Verantwortung, moralische Urteilskraft und personale Würde nicht ohne Weiteres technisch delegiert werden können. Der vorliegende Beitrag versucht, diese Spannung im Kontext mit der am 25. Mai 2026 veröffentlichten Enzyklika „Magnifica humanitas“ von Papst Leo XIV. sowohl aus weltlicher als auch aus religiöser Sicht kompakt zu analysieren. Dabei wird gezeigt, dass zentrale Elemente moderner KI-Governance — vor allem „Human-in-the-loop“-Konzepte (Stichwort: AI Act), Anforderungen menschlicher Letztverantwortung sowie menschenzentrierte KI-Regulierung — in bemerkenswerter Weise mit den anthropologischen Grundannahmen der päpstlichen Enzyklika korrespondieren. Die Konvergenz liegt dabei nicht in gemeinsamen theologischen Voraussetzungen, sondern in einer übereinstimmenden Grenzziehung gegenüber der funktionalen Reduktion des Menschen. Der Beitrag argumentiert, dass die Nicht-Substituierbarkeit des Menschen bereits aus säkularen rechtsstaatlichen und ethischen Erwägungen folgt. KI-Systeme können zwar Leistungen simulieren und Prozesse optimieren, verfügen jedoch weder über personale Verantwortung noch über moralische Urteilskraft oder genuine Erfahrungsperspektiven. Deshalb bleibt der Mensch Träger normativer Verantwortung und unverzichtbares Zentrum legitimer Entscheidungsordnungen. Die Enzyklika erweist sich insofern nicht primär als technikkritisches Dokument, sondern als anthropologischer Beitrag zur globalen Debatte über die Grenzen algorithmischer Rationalisierung.

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Veröffentlicht

14.07.2026

Zitationsvorschlag

Possard, M., & Bamer, S. (2026). Ein interdisziplinärer Dialog mit Magnifica humanitas: Künstliche Intelligenz (KI), Verantwortung und Menschenwürde zwischen säkularer Rechtsordnung und theologischer Sozialethik. NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/351

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Fachartikel

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