Digitalisierung im kirchlichen Verwaltungsrecht

Staatliche Regelungsmodelle als Vergleichsmaßstab

Autor/innen

  • Michael Nobel Faculty of Canon Law, Saint Paul University

DOI:

https://doi.org/10.5282/nomokanon/361

Schlagworte:

Funktionale Äquivalenz, Authentizität, Datenschutz, Elektronische Signatur

Abstract

Eine Digitalisierung kirchlicher Verwaltung wirft die Frage auf, ob elektronische Kommunikations-, Dokumentations- und Verwaltungsverfahren mit den Anforderungen des kanonischen Rechts vereinbar sind. Maßgeblich sind dabei nicht allein die verwendeten technischen Mittel, sondern die rechtlichen Sicherungsfunktionen von Schriftlichkeit, Unterzeichnung, notarieller Mitwirkung, Mitteilung, Dokumentation und Archivierung. Untersucht werden sowohl Verwaltungsakte im engeren Sinn als auch Akte der Verwaltung. Unter Berücksichtigung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes sowie einschlägiger Vorschriften des deutschen Bundesrechts und des bayerischen Landesrechts wird geprüft, ob digitale Verfahren diese Funktionen in gleichwertiger Weise erfüllen können. Entscheidend sind insbesondere die eindeutige Zurechenbarkeit, Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente, die Nachweisbarkeit ihrer Mitteilung, ein geregelter Zugriff sowie angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Digitale Verfahren sind danach nicht grundsätzlich ausgeschlossen, setzen jedoch voraus, dass die vom kirchlichen Recht geforderten Sicherungszwecke funktional gleichwertig gewährleistet werden.

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Veröffentlicht

03.08.2026

Zitationsvorschlag

Nobel, M. (2026). Digitalisierung im kirchlichen Verwaltungsrecht: Staatliche Regelungsmodelle als Vergleichsmaßstab. NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/361

Rubrik

Fachartikel

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