Einige Anmerkungen zum Seelsorgegeheimnis im kanonischen Recht

Autor/innen

  • Matthias Ambros Apostolische Signatur

DOI:

https://doi.org/10.5282/nomokanon/208

Schlagworte:

Seelsorgegeheimnis, Priesterausbildung, Geistliche Begleitung, Schutz der Intimsphäre, forum internum

Abstract

Der Beitrag skizziert, ausgehend von den Normen über die Priesterausbildung sowie den Bestimmungen über die Institute des gottgeweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens (kanonische Lebensverbände), die rechtliche Grundlegung und die Unverletzbarkeit des außersakramentalen Seelsorgegeheimnisses im CIC. Ausgehend von can. 220, der den Schutz der Intimsphäre aller Christgläubigen in den Grundvollzügen der Kirche gewährleisten will, wird vom Autor dieser Studie deren rechtliche Konkretisierung durch den partikularrechtlichen Gesetzgeber sowie durch autonomes Satzungsrecht, insbesondere kirchlicher Vereinigungen und kanonischer Lebensverbände, postuliert. Schließlich wird der Frage nach möglichen strafrechtlichen Sanktionen bei Verletzung des außersakramentalen Seelsorgegeheimnisses sowie Rechtsschutzmöglichkeiten aufgrund der Initiative Betroffener nachgegangen.

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Veröffentlicht

29.03.2022

Zitationsvorschlag

Ambros, M. (2022). Einige Anmerkungen zum Seelsorgegeheimnis im kanonischen Recht. NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/208

Rubrik

Fachartikel

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