Die Teilhabe von Laien an der päpstlichen Primatialgewalt
Ein Blick auf die Kurienreform durch die Apostolische Konstitution Praedicate evangelium
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/215Keywords:
Papst, Römische Kurie, Leitungsämter Laien, potestas sacra, missio canonica, Praedicate evangelium, can. 129Abstract
Der Beitrag nimmt das fünfte Prinzip der Kurienreform gemäß der Apost. Konst. Praedicate evangelium in den Blick und fragt nach der rechtlichen und theologischen Grundlegung, inwiefern Laien Leitungsämter an der Römischen Kurie wahrnehmen können. Die Zuordnung der Römischen Kurie zum Papstamt, dessen Hilfsorgan sie ist, ist der Grund, warum ihre Leitungsgewalt als stellvertretende Vollmacht zu definieren ist. Sie wird im Namen des Papstes ausgeübt. Auch wenn dem Grundsatz nach Leitungsvollmacht in der Kirche durch positive Rechtssetzung nur von Klerikern ausgeübt werden kann (vgl. can. 129 §1 CIC), haben Laien aufgrund des Taufsakramentes, welches ihnen Anteil an der Sendung Christi verleiht, die grundsätzliche Fähigkeit (capacitas), um zur Erfüllung der kirchlichen Sendung Ämter und Dienste zu übernehmen, die mit der Ausübung von kirchlicher Leitungsvollmacht verbunden sind. Deshalb ist es auch möglich, dass der Papst qualifizierten Laien die Leitung eines Dikasteriums der Römischen Kurie anvertraut. In diesen Fällen ist es die missio canonica, die Laien ad normam iuris rechtlich befähigt (habilitas), ein bestimmtes Kirchenamt auszuüben.